COR-TaxIhre Anforderungen
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009, die im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes beschlossen wurde, sind Anleger zukünftig verpflichtet, Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß dieser Neuregelung zu versteuern. Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden und Investmenterträge) sowie Veräußerungsgewinne (z. B. aus Wertpapiergeschäften) werden künftig an der Quelle mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert. Diese gesetzlichen Vorgaben haben weitreichende Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche.
Unsere Lösung
Basierend auf unseren umfangreichen Erfahrungen in der Finanzdienstleistungsbranche bietet unsere Standardsoftware COR-Tax ein zentrales Steuerberechnungsmodul, welches die Berechnung der fälligen Kapitalertragsteuer und die Datenbereitstellung für erforderliche Bescheinigungen und Meldungen übernimmt. Profitieren Sie von unserem fachlichen, technischen und steuerrechtlichen Wissen und nutzen Sie unseren Service, der Ihnen laufende Anpassungen der Applikation an gesetzliche Änderungen im Rahmen der Wartung zur Verfügung stellt.
Das Steuermodul umfasst die Ermittlung und die Verarbeitung von positiven und negativen Einkünften sowie deren Ausgleichsberechnung.

Die Komponenten
Verarbeitung bei positiven Einkünften
Verarbeitung von negativen Einkünften
Verlustausgleich und Steuerabführung
Weitere Leistungen
Ihre Vorteile
Der Einsatz der Standardsoftware COR-Tax senkt Ihre Kosten durch: