Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGBDie Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der COR&FJA AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289a HGB über die Unternehmensführung. Dies beinhaltet die Entsprechenserklärung, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie den aktuellen Corporate Governance Bericht. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Die COR&FJA AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem auch der Deutsche Corporate Governance Kodex beruht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der COR&FJA AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand der COR&FJA AG besteht zurzeit aus fünf Mitgliedern. Sie führen als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands von COR&FJA sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung, namentlich erforderliche Beschlussmehrheiten sowie die Rechte und Pflichten des Vorstandsvorsitzenden. Nähere Angaben zu den Vorstandsmitgliedern, insbesondere ihre Ressortverantwortlichkeiten, sind im Internet unter http://cor.fja.com/de/corfja-gruppe/vorstand.html einsehbar.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die Festlegung der Jahres- und Mehrjahresplanung, größere Akquisitionen und Desinvestitionen - beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig zeitnah und umfassend sowohl über die Geschäftsplanung als auch über die tatsächliche Entwicklung des Unternehmens. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Nähere Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern sind im Internet unter http://cor.fja.com/de/corfja-gruppe/aufsichtsrat.html einsehbar.
Dem Aufsichtsrat der COR&FJA AG gehören gemäß Satzung sechs Mitglieder an. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Wahlen zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 28. Juli 2009 im Wege der Einzelwahl vorgenommen. Ehemalige Vorstandsmitglieder der COR&FJA AG sind nicht im Aufsichtsrat vertreten. Dem Gremium gehört eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand stehen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.
Um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können, hat der Aufsichtsrat zwei Ausschüsse gebildet. Sie haben die Aufgabe, Beschlüsse zu fassen bzw. die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vorzubereiten. Es handelt sich um den Prüfungsausschuss (Audit Committee) und den Personalausschuss. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Klaus J. Weschenfelder, Vorsitzender des Personalausschusses ist Prof. Dr. Elmar Helten. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig und umfassend über die Tätigkeit der Ausschüsse informiert.
Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der COR&FJA AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenskonflikte, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offen zu legen waren, auf.
Corporate Governance
COR&FJA sieht in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der 2002 eingeführte Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Dezember 2010 gemeinsam die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) abgegeben und auf der Internetseite des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht.
Weitere Einzelheiten der Corporate Governance Praxis von COR&FJA können Sie dem aktuellen Corporate Governance Bericht entnehmen, der gleichzeitig Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung ist.
Leinfelden-Echterdingen, im April 2011
COR&FJA AG
Der Vorstand